Gewerbeversicherungen
Informationen & Angebote: Donnerstag, 28.03.2024
Das Interhyp-Prinzip

Betriebsunterbrechungs-
versicherung

Die Betriebsunterbrechungsversicherung deckt Vermögensschäden ab, die auf Grund einer zufälligen und ungewollten Betriebsunterbrechung entstehen. Versichert durch diese Betriebsunterbrechungsversicherung sind der Betriebsgewinn und fortlaufende Kosten (Löhne und Gehälter, Zinsen, Mieten usw.). Die Leistungspflicht des Betriebsunterbrechungsversicherung ist auf die Haftzeit beschränkt.

Die Haftzeit beginnt mit Eintritt der Betriebsunterbrechung und endet mit dem Ende der Betriebsunterbrechung, spätestens jedoch nach 12 Monaten. Eine abweichende Haftzeit insbesondere für Löhne und Gehälter kann bei der Betriebsunterbrechungsversicherung vereinbart werden (z.B. 6 Monate).
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Betriebsunterbrechungsversicherung Vergleich Die verschiedenen Arten der Betriebsunterbrechungsversicherung:

Die Betriebsunterbrechungsversicherung unterscheidet sich in folgende Arten:

Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung (FBUB):

Diese Art der Betriebsunterbrechungsversicherung deckt das Risiko teilweiser oder gänzlicher Unterbrechung des Fabrikationsvorganges (Herstellungsvorganges) als Folge unmittelbarer Schäden im Sinne der Feuerversicherung.

Kleine Betriebsunterbrechungsversicherung:

Diese Form der Betriebsunterbrechungsversicherung für Handwerksbetriebe wird in der Regel in gebündelten Versicherungen im Zusammenhang mit einer Feuer-, Wasserleitungs-, Sturm- und Einbruchversicherung angeboten.

Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung (MBU):

Dies ist eine weitere Form der Betriebsunterbrechungsversicherung.

Eine weitere Sonderformen der Betriebsunterbrechungsversicherung ist die Versicherung gegen Vermögensschäden durch Betriebsschließungen infolge Seuchengefahr (Metzgereien).

Der Betriebsgewinn und die Kosten, welche der Versicherungsnehmer ohne Unterbrechung des Betriebes im Bewertungszeitraum erwirtschaftet bzw. aufgewendet hätte, bilden den Versicherungswert in der Feuer- und Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung. Der Bewertungszeitraum umfasst 12 Monate und endet zum Ende der Betriebsunterbrechung.
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Betriebsunterbrechungsversicherung Vergleich Versicherungssumme der Betriebsunterbrechungsversicherung:

Die Versicherungssumme der Betriebsunterbrechungsversicherung errechnet sich wie folgt:

Umsatzerlös nach Abzug der Umsatzsteuer und Erlösschmälerungen zuzüglich/abzüglich:

- Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an eigenen fertigen oder
halbfertigen Produkten,
- Endbestand oder Bestandserhöhung nach Gewinn und Verlust,
Anfangsbestand oder Bestandsminderung nach Gewinn und Verlust
- aktivierte Eigenleistungen
- sonstige Erträge, die nach besonderer Vereinbarung mitversichert sind
- Entschädigungen aus Vorräteversicherung
- Anteil für die Betriebserhaltung
- Entschädigung aus der Betriebsunterbrechungsversicherung
- abzüglich der Aufwendungen für Rohstoffe und bezogene Waren,
einschließlich Lohn- und Lohnverarbeitungsaufwand sowie Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe, Aufwendungen für bezogene Leistungen, wie Strom, Wärme, Gas und Wasser, Verbrauchssteuern und Ausfuhrzölle, umsatzabhängige Versicherungsprämien und Ausgangsfrachten.

Bei der Vereinbarung unterjähriger Haftzeiten für Gehälter, Löhne und Provisionen sind diese Aufwendungen vom ermittelten Geschäftsergebnis abzuziehen und gesondert auszuweisen.

Zu beachten ist weiterhin, dass bei der Festsetzung des Versicherungswertes der Betriebsunterbrechungsversicherung im Schadensfall der Bewertungszeitraum 12 Monate umfasst, je nach Eintritt und Dauer der Betriebsunterbrechung, die sowohl in das verflossene als auch in das folgende Jahr reichen kann. Aus diesem Grund ist das möglicherweise erwartete höhere Geschäftsergebnis des nächsten Jahres zu versichern, nicht aber weniger als das Ergebnis des Vorjahres, um eine Unterversicherung der Betriebsunterbrechungsversicherung zu vermeiden.


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Betriebsunterbrechungsversicherung
Vergleich zur Betriebsunterbrechungs-versicherung:
Die Betriebsunterbrechungs-versicherung dient zur Absicherung bei einer Betriebsunterbrechung.



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