Sachversicherungen
Informationen & Angebote: Donnerstag, 25.04.2024
Das Interhyp-Prinzip

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung ist eine Schadensversicherung, die mehrere Risiken in einem Versicherungsvertrag abdeckt. Mit einer Hausratversicherung sichern Sie ihren Hausrat, je nach Tarif, gegen verschiedene Schäden ab.




Hausratversicherung Schadensabdeckung der Hausratversicherung:

Je nach Tarif der Hausratversicherung, sind dies die abgedeckten Schäden:

Brand, Blitzschlag, Explosion, sowie der Absturz oder Aufprall bemannter Flugkörper, Teile von diesen oder deren Ladung, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus, Leitungswasserschäden, Sturmschäden.

Zusätzlich können in der Hausratversicherung, gegen einen Prämienzuschlag, Fahrräder gegen einfachen Diebstahl mitversichert werden. Zu beachten ist hier, dass im Schadensfall der Versicherungsnehmer nachweisen muss, dass zum Zeitpunkt des Diebstahls das Fahrrad in verkehrsüblicher Weise gesichert war - in der Regel mit einem Schloss.
Weiterhin muss es zum Zeitpunkt des Diebstahls in Gebrauch sein oder sich in einem Fahrradabstellraum befinden. Die Entschädigungssumme ist i.d.R. auf 1 % der Versicherungssumme der Hausratversicherung begrenzt.

Gegen eine zusätzliche Prämie können in der Hausratversicherung auch Überspannungsschäden bei Elektrogeräten bei Blitzschlag mitversichert werden.




Hausratversicherung Umfang der Hausratversicherung:

In der verbundenen Hausratversicherung sind alle Gegenstände, die zur Einrichtung, zum Gebrauch und zum Verbrauch dienen, also Mobiliar, Teppiche, elektrische Geräte, Bücher, Bilder, Musikinstrumente, Kleidung, Lebensmittelvorräte usw. So sind auch die Sachen versichert, die ausgeliehen wurden oder etwa unter Eigentumsvorbehalt gekauft wurden, z. B. durch Ratenkauf erworben sind.

Zusätzlich zu diesen Sachen, die im engeren Sinn zum Begriff des Hausrates gehören, sind folgende Gegenstände in der Hausratversicherung mit versichert: Teppichböden, wenn diese jederzeit entfernt werden können, also nicht auf dem Estrich geklebt usw. sind;

Sachen, die der Mieter in die Wohnung eingefügt hat, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob diese Sachen als Gebäudebestandteil zu bewerten sind, so etwa sanitäre Einrichtungen;

Sportgeräte, dazu gehören auch Surfbretter mit Zubehör, Kanus, Falt- und Schlauchboote, Flugdrachen ohne Motor usw.;

Campingausrüstung;

Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die der Berufsausübung dienen und dem Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehören;

Autozubehörteile;

Einzelantennen und Markisen, soweit sie nicht mehreren Wohnungen dienen;

Kleinvieh.

In der Hausratversicherung sind sowohl die Sachen von Besuchern des Versicherungsnehmers mitversichert als auch der Hausrat von im Haushalt lebenden Familienmitgliedern und des Hauspersonals.




Hausratversicherung Ausschlüsse in der Hausratversicherung:

Nicht versichert in der Hausratversicherung sind Gebäudebestandteile, Kraftfahrzeuge und Anhänger sowie auch Wassersportfahrzeuge mit Motor. Weiterhin nicht versichert in der Hausratversicherung ist auch der Hausrat eines Untermieters, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat diesen dem Untermieter überlassen.


Hausratversicherung Entschädigungsleistung der Hausratversicherung:

In der Hausratversicherung gibt es Entschädigungshöchstgrenzen für bestimmte Sachen. In den jeweils verschiedenen Versicherungsbedingungen der Hausratversicherung sind diese vorgesehen für:

Bargeld,

für Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere,

für Schmuck, Münzen, Briefmarken und Gegenstände aus Gold und Platin, wenn sich die Sachen außerhalb eines Stahlschrankes mit einem Mindestgewicht von 200 kg befinden.

Die Obergrenze für Schmuck gilt auch für Pelze, Antiquitäten und andere Wertgegenstände. Eine Antiquität ist für den Versicherer in diesem Zusammenhang ein Wertgegenstand, der älter als 100 Jahre ist. Gegebenenfalls sollte der Versicherungsnehmer für wertvolle Pelze, Schmuck usw. eine Valorenversicherung abschließen.

Es ist sehr zu empfehlen, bei Abschluss einer Hausratversicherung eine Liste aller Hausratgegenstände mit ihrem Wert - etwa dem Anschaffungspreis - zu erstellen. Zusätzlich sollte eine Liste der Wertgegenstände und Antiquitäten mit ihrem derzeitigen Wert und, wenn vorhanden, mit einem Wertgutachten beim Versicherer eingereicht werden. Damit wird im Versicherungsfall eine Unterversicherung und viel Ärger vermieden.

Bei der Hausratversicherung wird vom Versicherungsunternehmen immer der Wiederbeschaffungspreis der versicherten Sache ersetzt. Das heißt, der Versicherungsnehmer kann also die beschädigten oder zerstörten Gegenstände zum Neupreis kaufen.

In der verbundenen Hausratversicherung sind nicht nur die Kosten für versicherte Gegenstände eingeschlossen, sondern auch Kosten, die bei einem Schadensfall entstehen können. Das sind z. B. die Aufräumungskosten nach einem Brand, Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die anfallenden Kosten für eine Schlossänderung, wenn dies durch einen Versicherungsfall, etwa durch Raub, notwendig wird, Kosten für Reparaturen an Gebäudebeschädigungen, die notwendig werden durch Einbruch, versuchten Einbruch, Raub oder Vandalismusschäden in der Wohnung nach einem Einbruch. Auch die Kosten für Reparaturen in gemieteten Wohnungen nach Leitungswasserschäden, etwa an Fußböden, Tapeten, Innenanstrichen usw. werden im Versicherungsfall durch die Hausratversicherung ersetzt.




Hausratversicherung Versicherungssummen der Hausratversicherung:

Der Versicherungssumme und der Prämie einer Hausratversicherung wird üblicherweise die Größe der Wohnung in qm zugrunde gelegt. Bei einer Versicherungssumme von € 650,- pro qm und einer Wohnungsgröße von 100 qm beträgt die Versicherungssumme also € 65.000,-.

In der Hausratversicherung kommt es im Versicherungsfall immer wieder zum Streit zwischen Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmer, da sich die Hausratversicherer häufig auf "Unterversicherung" berufen. Die Unterversicherung in der Hausratversicherung bedeutet, dass der tatsächliche Versicherungswert der Hausratversicherung die im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme überschreitet.

Beispiel:

Die Hausratversicherung der Familie X ist auf Versicherungssumme von 25.000,- € abgeschossen. Der tatsächliche Wert des Hausrats beträgt aber 50.000,- €. Es liegt eine 50%ige Unterversicherung vor. Im Schadensfall bedeutet dies für Familie X, dass von der Schadenssumme 50 % wegen Unterversicherung abgezogen werden. Entsteht bei einem Einbruchdiebstahl ein Schaden von 10.000,- €, so leistet der Versicherer nur eine Entschädigung von 5.000,- €.

Der Versicherungsnehmer ist selbst für die Angabe des Versicherungswertes verantwortlich. Um eine Unterversicherung in der Hausratversicherung zu vermeiden sollte der Versicherungsnehmer überlegen, wie viel Geld tatsächlich notwendig wäre, um seinen gesamten Hausrat neu zu kaufen. Der Wert des Hausrates kann nämlich die auf Grund der Wohnungsgröße berechnete Versicherungssumme wesentlich überschreiten.


Hausratversicherung Hausratversicherung abschliessen!

Die Hausratversicherung ersetzt Schäden an Gegenständen der eigenen Wohnungseinrichtung bei Feuer, Einbruch, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Eine Hausratversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn bei einem Totalschaden die Neueinrichtung der Wohnung finanziell Schwierigkeiten bereiten würde.

Zur Einrichtung gehören unter anderem auch Haustiere, Bargeld bis 1000 Euro, Teppiche, elektrische Geräte, geliehene Sachen, Gartengeräte und die Campingausrüstung. Bezahlt wird grundsätzlich der Wiederbeschaffungswert.

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