Sachversicherungen
Informationen & Angebote: Samstag, 27.04.2024
Das Interhyp-Prinzip

Privathaftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung ist ein Muss für jedermann!
Die Privathaftpflichtversicherung umfasst folgenden Versicherungsschutz im Rahmen der Haftpflicht des Versicherten:

1. Prüfung des Entschädigungsanspruchs des Dritten gegen den Versicherten.
2. Ggf. Leistung der Entschädigung.




Privathaftpflichtversicherung / Private Haftpflichtversicherung Prüfung durch die Privathaftpflichtversicherung:

Der Privathaftpflichtversicherer prüft bei einer Schadensanzeige, ob der Versicherungsnehmer überhaupt für sein Verhalten zum Schadensersatz verpflichtet ist. Die Versicherungsgesellschaft (Privathaftpflichtversicherung) überprüft den Haftpflichtanspruch, sobald der Geschädigte oder vermeintlich Geschädigte diesen an den Versicherungsnehmer stellt. Nicht erforderlich ist, dass die Höhe des Anspruchs oder der genaue Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruches durch den Geschädigten feststeht.

Stellt die Versicherungsgesellschaft (Privathaftpflichtversicherung) jedoch kein schadenersatzpflichtiges Verhalten des Versicherten fest, ist also der Anspruch des Dritten gegenüber dem Versicherungsnehmer unberechtigt, wehrt der Versicherer (Privathaftpflichtversicherung) diesen Anspruch außergerichtlich und auch gerichtlich ab.


Privathaftpflichtversicherung / Private Haftpflichtversicherung Leistung der Privathaftpflichtversicherung:

Stellt der Versicherer (Privathaftpflichtversicherung) den Leistungsfall fest, ist die Privathaftpflichtversicherung zur Entschädigung verpflichtet, und zwar bis zur vertraglich vereinbarten Deckungssumme. Kommt es im Zusammenhang mit dem Haftpflichtfall zu einem Strafprozess, dann trägt der Versicherer, also die Privathaftpflichtversicherung, auch die Kosten des Strafverteidigers. Allerdings muss die Kostenübernahme vorher durch die Privathaftpflicht-versicherungsgesellschaft genehmigt werden.

In der Privathaftpflichtversicherung sind alle Personen- und Sachschäden versichert. Nicht versichert in der Privathaftpflichtversicherung sind so genannte "allgemeine Vermögensschäden".




Privathaftpflichtversicherung / Private Haftpflichtversicherung Abdeckung der Privathaftpflichtversicherung:

Die private Haftpflichtversicherung deckt die verschiedensten Gefahren ab:

- Die private Haftpflichtversicherung deckt die Gefahren von Privatpersonen, so zum Beispiel als Fahrradfahrer, Fußgänger, Skifahrer usw.;

- Die private Haftpflichtversicherung deckt die Gefahren als Haushaltungs- und Familienvorstand (Verletzung der Aufsichtspflicht gegenüber minderjährigen Kindern). Wichtig ist hier, dass Kinder bis zu sieben Jahren nicht zur Rechenschaft gezogen werden können. Für Kinder über sieben Jahren gilt der § 828 Abs. 2 BGB: Wer das siebte, aber nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.

Die Frage der Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht kann nicht pauschal beantwortet werden, denn sie hängt von durchaus unterschiedlichen Faktoren ab: vom Alter des Kindes, vom geistigen Entwicklungsstand, von der Umgebung usw. Viele dieser Fragen und damit die Haftungsfrage werden letztlich meist vor Gericht entschieden. Dies gilt für die eigenen Kinder wie auch für fremde Kinder, für die die Aufsicht übernommen wurde;

- Die private Haftpflichtversicherung deckt die Gefahren als Mieter oder Besitzer eines privat genutzten Einfamilienhauses (Verkehrssicherungspflicht, z. B. Räum- und Streupflicht);

- Die private Haftpflichtversicherung deckt die Gefahren als Sportler (ausgenommen: Boxen, Motorsport, Ringen, Jagd, Luftsport);

- Die private Haftpflichtversicherung deckt die Gefahren als Dienstherr von Hausangestellten. So sind auch Hausangestellte mitversichert gegenüber Dritten bei Ausübung ihrer dienstlichen Arbeit;

- Die private Haftpflichtversicherung deckt die Gefahren als Tierhalter zahmer Tiere (ausgenommen: Hunde, Pferde, Rinder usw.). Für Hunde, Pferde usw. gibt es zusätzliche Haftpflichtversicherungen.

Mitversichert in der privaten Haftpflichtversicherung sind Ehegatten und alle unverheirateten, minderjährigen Kinder. Ab dem 18. Lebensjahr sind die Kinder bis zum Abschluss der 1. Ausbildung - Studium oder Lehre - in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert.




Privathaftpflichtversicherung / Private Haftpflichtversicherung Nicht versichert in der Privathaftpflichtversicherung:

Nachfolgendes ist durch die private Haftpflichtversicherung nicht versichert:

- Nicht versichert in der privaten Haftpflichtversicherung sind verheiratete Kinder und volljährige Kinder, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben;

- Nicht versichert in der privaten Haftpflichtversicherung sind solche Haftpflichtansprüche von im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen des Versicherungsnehmers;

- Nicht versichert in der privaten Haftpflichtversicherung sind alle Sachen, die geborgt, geliehen, gepachtet oder gemietet wurden. Geliehene Sachen werden wie eigene Sachen behandelt, und Eigenschäden sind in der privaten Haftpflichtversicherung nicht versichert. Ausnahme: Schäden an gemieteten Wohnräumen;

- Nicht versichert in der privaten Haftpflichtversicherung sind alle Sachen und Ereignisse, die mit der Berufsausübung zu tun haben, auch mit der nebenberuflichen;

- Nicht versichert in der privaten Haftpflichtversicherung ist die Haltung und das Führen von Kraftfahrzeugen (Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, Benzinklausel);

- Nicht versichert in der privaten Haftpflichtversicherung sind sämtliche Versicherungsfälle, die vorsätzlich herbeigeführt wurden. In diesem Fall ist die Versicherungsgesellschaft von ihrer Leistungspflicht befreit. Der Versicherer muss dem Versicherungsnehmer allerdings den Vorsatz nachweisen. Ein grob fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers ist jedoch in der Haftpflichtversicherung nicht ausreichend zur Ablehnung der Haftung des Versicherers im Versicherungsfall.

Neue Risiken, die nicht im Versicherungsschein aufgeführt sind, werden automatisch in Höhe einer vereinbarten Summe mitversichert. Allerdings muss der Versicherungsnehmer der Versicherungsgesellschaft diese neu hinzugekommenen Risiken innerhalb eines Monats mitteilen. Auf der Prämienrechnung ist diese Aufforderung aufgedruckt.

- Nicht versichert in der privaten Haftpflichtversicherung sind Handwerker, Ärzte, Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte und andere Selbstständige. Sie müssen sich, falls nicht vom Gesetzgeber und einem Berufsverband schon vorgeschrieben, gegen besondere berufliche Risiken extra mit einer Berufshaftpflichtversicherung absichern. Die Privathaftpflichtversicherung reicht hier nicht aus.




Privathaftpflichtversicherung / Private Haftpflichtversicherung Zusätzlich zu versichern in der Privathaftpflichtversicherung:

Zusätzlich müssen in der privaten Haftpflichtversicherung ggf. folgende Risiken gesondert versichert werden:

- Zusätzlich zu versichern sind in der privaten Haftpflichtversicherung so genannte Luxustiere wie Hunde und Pferde;

- Zusätzlich zu versichern sind in der privaten Haftpflichtversicherung Surfbretter und Wassersportfahrzeuge. Ausgenommen sind hier Wassersportfahrzeuge, die durch Körperkraft angetrieben werden, wie Paddel- Ruder- und Tretboote. Sie sind in der Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen. Wird ein solches Boot nachträglich besegelt, dann allerdings muss die gesonderte Haftpflichtversicherung für Wassersportfahrzeuge abgeschlossen werden;

- Zusätzlich zu versichern ist in der privaten Haftpflichtversicherung das Betreiben von Luftsport (Segelflug u.Ä.);

- Zusätzlich zu versichern sind in der privaten Haftpflichtversicherung das Aufstellen und Betreiben von Heizöltankanlagen (Gefährdungshaftung);

- Zusätzlich zu versichern ist in der privaten Haftpflichtversicherung der Besitz einer vermieteten Eigentumswohnung.




Haftpflichtversicherung Haftpflichtversicherung ist wichtig!

Auch ein leichtes Versehen wie z.B. ein Vorfahrtsfehler beim Fahrradfahren oder eine unachtsam weggeworfene Zigarette kann Folgeschäden in Millionenhöhe verursachen. Insbesondere, wenn Personen zu Schaden kommen, können die Schadensersatzforderungen den finanziellen Ruin des Verursachers bedeuten. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht.
Die Privathaftpflichtversicherung ist ein Muss für jedermann.


Haftpflichtversicherung Privathaftpflichtversicherung - Jetzt vergleichen!

Vergleichen und finden Sie jetzt kostenlos und unverbindlich mit unserem Privathaftpflichtversicherung-Versicherungsvergleich den Top-Anbieter für Ihre Privathaftpflichtversicherung!

Mit dem "Vergleichsrechner Privathaftpflichtversicherung" ist es Ihnen möglich die unterschiedlichen Tarife der Versicherer für Privathaftpflichtversicherungen, abhängig von Ihren Eingaben, zu vergleichen.

Der Privathaftpflichtversicherungsvergleich lohnt sich garantiert!.

Privathaftpflichtversicherung Vergleich Direkt zum Vergleich: Privathaftpflichtversicherung >>>








Privathaftpflichtversicherung / Private Haftpflichtversicherung


Geldanlage Ratgeber:
Alles rund um Versicherungen und Absicherung.
© Geldanlagen-Ratgeber.de | Impressum | Haftung | Datenschutz
Privathaftpflichtversicherung, das Finanzportal "Geldanlagen-Ratgeber.de" bietet kostenlos Informationen rund um Geldanlagen, Absicherung und Vorsorge. Der Geldanlagen Ratgeber gibt Rat zu den unterschiedlichen Themen rund um Ihre Geldanlage. Gut informiert über Ihre Geldanlage durch "Geldanlagen-Ratgeber.de", Information über Privathaftpflichtversicherung.
Geldanlagen | Absicherung & Versicherungen | Finanzierung | Immobilien | Service | Geldanlagen Sitemap
Trotz sorgfältiger Recherche besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit bzw. Richtigkeit der Textinhalte. Alle Angaben ohne Gewähr.