Sachversicherungen
Informationen & Angebote: Dienstag, 23.04.2024
Das Interhyp-Prinzip

Unfallversicherung

Mit Unfallversicherungen werden die wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls, den ein Versicherungsnehmer erleidet, gemildert.

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Arten der Unfallversicherung:

- Gesetzliche Unfallversicherung
- Private Unfallversicherung




Unfallversicherung Gesetzliche Unfallversicherung:

Die gesetzliche Unfallversicherung versichert Personen an ihrem Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz sowie auf den Wegen zum bzw. vom Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz und Kinder aller Altersstufen während ihres Besuchs von Kindertagesstätten. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Die Mittel für die Aufwendungen der Unfallversicherung werden bei den Berufsgenossenschaften von den Unternehmern durch eine Umlage aufgebracht, von den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand durch eigene Haushaltsmittel. Die rechtliche Grundlage für die gesetzliche Unfallversicherung ist das Siebte Buch des Sozialgesetzbuches.


Unfallversicherung Private Unfallversicherung:

Private Unfallversicherungen versichern sowohl beruflich bedingte als auch außerberufliche Unfälle. Sie können von Privatpersonen als Einzelversicherung für Erwachsene oder Kinder oder als Familienunfallversicherung abgeschlossen werden; Unternehmen, Verbände, Vereine und Veranstalter können Gruppenunfallversicherungen für ihre Arbeitnehmer, Mitglieder bzw. Besucher abschließen. Rechtsgrundlage der privaten Unfallversicherungen ist das Versicherungsvertragsgesetz ; wesentliche Vertragsgrundlagen sind darüber hinaus die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen sowie Zusatz- und Sonderbedingungen der einzelnen Versicherungsträger (Unfallversicherung).




Unfallversicherung Unfallversicherung ist wichtig!

Für Nichtberufstätige besonders wichtig: Hat der Versicherte zum Zeitpunkt des Unfalls ein bestimmtes Lebensalter überschritten (meist 65 oder 70 Jahre), leisten viele Versicherer statt der Einmalzahlung eine lebenslange Unfallrente.

Die Unfallversicherung gibt es schon für einen wesentlich geringeren Monatsbeitrag als eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Aus gutem Grund: Sie zahlt nur bei Gesundheitsschäden, die durch einen Unfall verursacht wurden. Doch 90 Prozent aller Fälle von Berufsunfähigkeit gehen nicht auf Unfälle zurück.


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