Tierhalterhaftpflichtversicherung
Informationen & Angebote: Dienstag, 16.04.2024
Das Interhyp-Prinzip

Tierhalterhaftpflichtversicherung

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist eine Haftpflichtversicherung, die Ihre gesetzliche Haftpflicht als Tierhalter abdeckt. Wenn Sie z.B. einen Hund oder ein Pferd halten, müssen Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen.

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist auch bekannt als Hundehaftpflichtversicherung oder Pferdehaftpflichtversicherung.

In bestimmten Fällen schließt die Tierhalterhaftpflichtversicherung auch die Haftpflicht weiterer Personen mit ein.

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Tierhalterhaftpflichtversicherung Tierhalterhaftpflicht: Sie haften!

Sie haben einen Hund bzw. ein Pferd und haben noch keine Tierhalter-Haftpflichtversicherung? Das ist sehr leichtsinnig! Ein Blick ins Gesetzbuch zeigt: als Tierbesitzer haften Sie für alle Schäden, die Ihr Tier anrichtet - bis zu einer Dauer von dreißig Jahren für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden!

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist für den Halter größerer Tiere dringend zu empfehlen! Behandlungskosten, wie etwa für einen Hundebiss oder einen Verkehrsunfall der von ausgerissenen Pferden verursacht wurde, können richtig teuer werden. In solchen Fällen sind Sie als Tierhalter, im Rahmen der Gefährdungshaftung, immer schadenersatzpflichtig - völlig unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann.

Die Tierhalterhaftpflicht versichert Ihre gesetzliche Haftpflicht als Tierhalter. In bestimmten Fällen ist damit übrigens auch die Haftpflicht weiterer Personen mit eingeschlossen.


Tierhalterhaftpflichtversicherung Welche Tiere brauchen eine
   Tierhalterhaftpflichtversicherung?

Die gesetzliche Haftpflicht gilt für das Halten und Hüten von verschiedenen Tieren. So z.B. müssen Hunde, Pferde, Ponys, Esel und Rinder durch eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung, abgesichert werden. Diese Versicherungsart ist auch bekannt als Hundehaftpflichtversicherung oder Pferdehaftpflichtversicherung.




Tierhalterhaftpflichtversicherung Welche Tiere brauchen keine
   Tierhalterhaftpflichtversicherung?

Das Halten und Hüten von zahmen Haustieren und gezähmten Kleintieren wie Katzen, Kanarienvögeln, Wellensittichen, Papageien, Meerschweinchen usw. muss nicht durch eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung abgesichert werden. Das Haftungsrisiko für diese Kleintiere ist i.d.R. bereits in der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt.


Tierhalterhaftpflichtversicherung Leistung der Tierhalterhaftpflichtversicherung:

Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung greift bei Sachschäden aber auch bei den meist wesentlich teureren Personenschäden die durch ihr Tier verursacht werden. Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung deckt auch Vermögensschäden wie z.B. Verdienstausfall, die Dritten durch Ihr Tier entstehen, bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ab.

Übrigens: bei vielen Tierhalterhaftpflicht-Versicherern verringert sich der Beitrag für jedes zusätzliche Tier gegenüber einem Einzelvertrag.

Pferdehalter, die in einem Verein organisiert sind, können von einer Gruppenversicherung profitieren. Rabatt bekommt sie häufig auch, wenn sie bereits weitere Versicherungen, bei der gleichen Versicherung abgeschlossen haben.

Eine Hundehalterhaftpflicht leistet auch, wenn das versicherte Tier mit einer anderen Person, als dem Hundehalter selbst, unterwegs ist. Hierbei ist egal, ob es sich beim Geschädigten um einen Mensch oder um ein Tier handelt.

Schäden, die dem Tierhalter durch sein eigenes Tier entstehen, sind nicht von der Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Der Versicherungsschutz einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung gilt i.d.R. weltweit. In Europa zeitlich unbegrenzt und weltweit überwiegend ein Jahr.




Tierhalterhaftpflichtversicherung Extraleistungen der
   Tierhalterhaftpflichtversicherung:

Verschiedene Tierhaftpflichtversicherer bieten zusätzliche Extraleistungen an.

Z.B. können bei einigen Anbietern die Welpen des versicherten Hundes bis zum Alter von 6 Monaten beitragsfrei mitversichert werden. Oder es kann auch die Teilnahme an Hundeschlittenrennen sowie das Training dafür im Versicherungsschutz mit enthalten sein.

Z.B. können in der Pferdehalterversicherung auch die Fohlen des versicherten Pferdes, bis zu einem Alter von 12 Monaten, mitversichert sein. Ebenfalls kann auch die Teilnahme an Pferderennen und Turnieren, inklusive Training, im Versicherungsschutz der Pferdehaftpflichtversicherung enthalten sein. Auch können private Kutschfahrten, einschließlich gelegentlicher unentgeltlicher Personenbeförderung, mitversichert sein. Werden allerdings regelmäßig und gegen Bezahlung Kutschfahrten durchgeführt, benötigt man hierfür eine besondere gewerbliche Haftpflichtschutzversicherung.


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