Lexikon Finanzierung
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Auflassung

Begriffsdefinitionen zum Thema Finanzierung im "Lexikon Finanzierung".
Hier die Definition zu: Auflassung

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Lexikon Finanzierung: Auflassung Auflassung

Der Begriff "Auflassung" ist ein rechtlicher Begriff. Die Auflassung wird durch das BGB geregelt. Soll der Eigentumswechsel eines Grundstück bzw. einer Immobilie statt finden (§ 925 BGB), so wird die Einigung darüber durch die "Auflassung" zwischen dem Verkäufer und dem Käufer erklärt.

Die Erklärung (Auflassung), muss von beiden Parteien vor einem Notar abgegeben werden. Beide Parteien sind also zum Zweck der Auflassung vor dem Notar anwesend. Durch die Auflassung allein, erfolgt noch kein Eigentumswechsel. Erst durch Auflassung und den Eintrag ins Grundbuch erfolgt der Eigentumswechsel. In der Praxis erfolgt die Auflassung jedoch meistens gleichzeitig mit der Beurkundung des Kaufvertrages, um weiter Kosten zu sparen.


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