Lexikon Finanzierung
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Auflassungsvormerkung

Begriffsdefinitionen zum Thema Finanzierung im "Lexikon Finanzierung".
Hier die Definition zu: Auflassungsvormerkung

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Lexikon Finanzierung: Auflassungsvormerkung Auflassungsvormerkung

Die Auflassungsvormerkung sichert den Zeitraum zwischen Unterzeichnung des Kaufvertrages und der Eintragung in das Grundbuch. Durch die Auflassungsvormerkung wird dem Käufer rechtlich zugesichert, dass der Verkäufer das Grundstück bzw. die Immobilie in diesem Zwischenzeitraum nicht anderweitig veräußern kann. Die Auflassungsvormerkung sichert auch die Belastung durch weiteren Lasten und Beschränkungen, z.B. bei Konkurs des Verkäufers oder einer Zwangsvollstreckung.

Durch den unterschriebenen Kaufvertrag alleine, ist man noch nicht der neue Eigentümer. Erst durch die Änderung bzw. Eintragung im Grundbuch ist der Eigentumswechsel vollzogen. Zum Schutz dieser Zeit dient die Eintragung einer Auflassungsvormerkung. Die Auflassungsvormerkung wird ebenfalls im Grundbuch eingetragen. Also erst Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eintragen, dann den Eigentumswechsel. Die Auflassungsvormerkung wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen.


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